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Viele Deutsche Rentner sind bereits an die Costa Brava oder in andere spanische Regionen ausgewandert. Falls Sie selbst auch mit diesem Gedanken spielen, sollten Sie sich frühzeit um Ihre Altersversorgung/Rente kümmern und wie die Bedingungen für eine Auszahlung im Ausland sind, denn seit es die EU gibt, ist dies auch für Deutsche in Spanien leicht möglich.


Informieren Sie sich also schon einige Jahre vorher!

Unterstützungskasse

Altersvorsorge über den Betrieb



Heutzutage hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Finanzierung dieser Altersvorsorge geschieht in Form einer Entgeltumwandlung. Ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung bietet die Unterstützungskasse. Hierbei muss der Arbeitgeber lediglich die Verwaltungskosten sowie den Jahresbeitrag zum Pensionssicherungsverein zahlen, wenn er eine Rentenversicherung für seine Angestellten abschließt. Diese finanzieren die Beiträge durch Entgeltumwandlung selbst. Das bedeutet, dass sie auf einen gewissen Betrag ihres Bruttolohnes zu Gunsten der betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Dieser Teil des Lohnes wird in Versorgungslohn umgewandelt, welcher steuer- und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei ist. Mit Eintritt in den Ruhestand hat die versicherte Person schließlich Anspruch auf eine monatliche Betriebsrente (zusätzlich zur gesetzlichen Rente) bzw. eine einmalige Kapitalauszahlung.
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Versicherung der Unterstützungskasse allerdings nur dann auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, wenn dieser Mitglied in derselben Unterstützungskasse ist oder wird.


Sollte der Arbeitgeber jedoch insolvent werden, so ist der Arbeitnehmer insofern abgesichert, als dass der Pensionssicherungsverein in diesem Falle dessen Betriebsrenten übernimmt.