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Viele Deutsche Rentner sind bereits an die Costa
Brava oder in andere spanische Regionen ausgewandert. Falls Sie
selbst auch mit diesem Gedanken spielen, sollten Sie sich frühzeit um Ihre
Altersversorgung/Rente kümmern und wie die Bedingungen für eine Auszahlung
im Ausland sind, denn seit es die EU gibt, ist dies auch für Deutsche in Spanien
leicht möglich.
Informieren Sie sich also schon einige Jahre vorher!
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Unterstützungskasse
Altersvorsorge über den Betrieb |
Heutzutage hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge
zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Finanzierung dieser
Altersvorsorge geschieht in Form einer Entgeltumwandlung. Ein Modell der betrieblichen
Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung bietet die Unterstützungskasse.
Hierbei muss der Arbeitgeber lediglich die Verwaltungskosten sowie den Jahresbeitrag
zum Pensionssicherungsverein zahlen, wenn er eine Rentenversicherung für
seine Angestellten abschließt. Diese finanzieren die Beiträge durch
Entgeltumwandlung selbst. Das bedeutet, dass sie auf einen gewissen Betrag
ihres Bruttolohnes zu Gunsten der betrieblichen Altersvorsorge verzichten.
Dieser Teil des Lohnes wird in Versorgungslohn umgewandelt, welcher steuer-
und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei ist. Mit Eintritt in den Ruhestand
hat die versicherte Person schließlich Anspruch auf eine monatliche Betriebsrente
(zusätzlich zur gesetzlichen Rente) bzw. eine einmalige Kapitalauszahlung.
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Versicherung
der Unterstützungskasse allerdings nur dann auf den neuen Arbeitgeber übertragen
werden, wenn dieser Mitglied in derselben Unterstützungskasse ist oder
wird.
Sollte der Arbeitgeber jedoch insolvent werden, so ist der Arbeitnehmer insofern
abgesichert, als dass der Pensionssicherungsverein in diesem Falle dessen Betriebsrenten übernimmt.
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